Bart hat auch Rechte
Nachdem erst vor Kurzen ein britisches Gericht die Sperrung durch die Provider eines Englischen Artikels zum Album Virgin von den Scorpions angeordnet hat, weil dort ein nacktes 12 Jähriges Mädchen abgebiledet war, kommt nun das nächste Urteil in Sachen “Kinderpr0n”.
In Australien wurde nun ein Mann zu 3000 Dollar (1528 €) und 2 Monaten Bewährung verurteilt wegen Besitz von Kinderpr0n. Der Mann hatte nicht autorisierte Simpsons-Cartoons aus dem Internet geladen, die unter anderem Bart, Lisa and Maggie Simpson bei sexuellen Handlungen zeigten. Der Man legte Berufung ein, da es sich bei den Simpsons um fiktive Figuren handelt und das auch eindeutig Sichtbar und deutlich gezeigt würde. Und deshalb nicht als Pr0n zu werten sei.
Der zuständige Richter am NSW Supreme Court, Michael Adams, folgte dieser Auffassung aber nicht, sondern lehnte den Berufungsantrag ab. In den fraglichen Cartoons hätten die Figuren Genitalien, die “augenscheinlich menschlich” seien, begründete der Richter seine Entscheidung. Der Gesetzgeber sei im Übrigen verpflichtet, nicht nur die direkte sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, sondern er müsse auch die Produktion etwa von Comics unterbinden, “mit denen die Nachfrage nach Material gefördert werden könnte, das den tatsächlichen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat”. Adams räumte aber ein, dass es sich bei dem Fall um eine “schwierige Materie” handele, die erstmals Thema vor Gericht gewesen sei – die Prozessbeteiligten sollen ihre Kosten deshalb jeweils selbst tragen.
Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimediadienstanbieter (FSM) hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Indizierung des Albumcovers “Virgin Killer” der deutschen Rockruppe Scorpions aus dem Jahr 1976 angeregt. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Das Cover zeigt ein offensichtlich minderjähriges nacktes Mädchen. Es wird noch heute auf zahlreichen Webseiten gezeigt, beispielsweise in der Wikipedia. Es handele sich zwar nur zwar nur um ein Posenbild, aber auch die Verbreitung solcher Bilder sei in Deutschland verboten.
Man ganz ehrlich, warum kommen die nun damit? Das Album war fast 30 Jahre auf dem Markt erhältlich, teilweise zwar mit anderem Cover, aber nun regen sie sich auf?
Also ich sehe das nicht so. Ich finde das ist absoluter Schwachsinn was der Richter da macht. Gut, es fällt vieleicht unter die Rubrik “Porn”, aber es ist lange kein Kinderporn nur weil sie die ganze Familie bei ihren Zeichnungen auf die Schippe nehmen.
Da müsste man ja gleich die ganzen Pokemon, Digimon und was es nicht noch für Animes gibt, die für Pornos missbraucht werden aus dem Verkehr ziehen – schlicht unmöglich.
Ich sehe das auch so, dass es vieleicht bei manchen eine Anregung in Richtung Kinderpornografie geben wird durch diese Bilder, aber das ist bei einer verschwindend geringen Menge (-denke ich, weiß es aber nicht) und die werden sich mit den Bildchen beglücken. Da ist meine Devise: Lieber mit den Bildchen/Comics anstatt mit echten Kindern!
Das ist nämlich der Vorteil bei solchen Bilder… die Leute brauchen für ihre Triebe keine echten Kinder missbrauchen.