Frankenthal (meine Grossartige Heimatstadt) in Rheinland Pfalz hat sich nun doch durchgesetzt.
Angefangen hat alles mit dem Erlass, das in Frankenthal zwischen 22:00 uhr Abends und 6:00 kein “Harter” Alkohol mehr in Grossen mengen verkauft werden darf.
Begründet wurde dies damals mit dem Rheinland-pälzischen Ladenschlussgesetz, dass Tankstellen den Verkauf von Reisebedarf nach Ladenschluss erlaubt. Und das Frankenthaler Rathaus stellte die Frage, ob 3 Flaschen Wodka z.b wirklich zum Reisebedarf gehören.
Die Situation kennt wahrscheinlich jeder ganz Deutschland, das gerade viele Jugentliche sich abends an Tankstellen die Kante geben.
Aber nicht nur Jugentliche, ich habe auch schon öfter die Situation erlebt das ich abends noch Zigaretten oder sonstiges gekauft habe und im Shop schon halb schwankende Betrunkene standen die sich mit dem Restlichen Alkohol zum völligen Abschuss eingedeckt haben.
Nach dem Erlass, der Stadt Frankenthal, haben natürlich die Tankstellenpächter geklagt, da gerade der Alkohol in den Abendstunden ihnen ihren Umsatz sicher. Ein Tankstellen wärter verdient ca. 1,1 cent, an einem Liter Sprit, da muss halt eine andere Einnahmequelle her. Und diese heisst halt auch “Sprit”, aber der aus Flaschen und nicht aus der Zapfsäule.
Dieser Streit ging nur vor das Landgericht in Neustadt und wurde zugunsten von Frankenthal Entschieden.
Den Begriff der „Genussmittel in kleineren Mengen“ habe die Stadt großzügig zu Gunsten der Tankstellenbetreiber ausgelegt, indem sie alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 8 Volumenprozent in einer Menge bis zu 2 Liter pro Person oder alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 8 bis 14 Volumenprozent in einer Menge bis zu 1 Liter pro Person oder alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 14 Volumenprozent in einer Menge bis zu 0,1 Liter pro Person vom Verbot ausgenommen habe. Hierdurch würden die Tankstellenbetreiber nicht in eigenen Rechten verletzt.
Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt werden kann.
Also mir ist es recht, wenn sich jemand die Kante geben will kann man seinen Sprit auch vor 22:00 Organisieren. Und einen “Sixer Bier” bekommt man auch weiterhin. Wenn ich mir die Tankstellen im moment Anschaue was da alles rumhängt nacht, begrüsse ich die Regelung sogar. Den mit dem Alkoholkonsum kommts es zur Vermüllung und Randale an den Orten rum die Tanke.
Dieses Urteil, kann aber nicht nur auf die Tankstellen Frankenthals beschränkt bleiben, sondern in ganz Rheinland-Pfalz zur Anwendungen kommen.
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